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Haushaftpflichtversicherung

für Immobilienbesitzer und Vermieter

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt die Schäden, die durch die eigene Immobilie verursacht werden. Dies kann zum Beispiel durch die Verletzung folgender Pflichten entstehen.

Verkehrssicherungspflicht:

 Beispiele

  • Der Gehweg vor dem Haus wird nicht ausreichend von Schnee und Eis befreit und ein Fußgänger verletzt sich.
  • Die Lampe im Hausflur ist defekt und ein Mieter stürzt und verletzt sich aufgrund der Dunkelheit.

 

Instandhaltungspflicht:

Beispiele

  • Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, fällt herunter und trifft ein parkendes Auto oder einen Passanten.
  • Ein bereits morscher Ast wird nicht entfernt und bricht ab. Wenn hierdurch der Zaun des Nachbarn geschädigt wird, dann haften sie für diesen Schaden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist auch als Haushaftpflichtversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung bekannt. Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung deckt viele Haftungsrisiken ab, die sich für dich schon alleine aus dem Besitz einer Immobilie ergeben.

Bei einem selbstbewohnten Ein-oder Zweifamilienhaus ist die Haus-und Grunbesitzerhaftpflichtversicherung fast immer kostenlos über deine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sobald du aber ein Haus oder Gebäude vermietest, benötigst du eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Kommt es nämlich auf deinem Grundstück zu einem Unfall und jemand erleidet dabei einen Personen- oder Sachschaden, kannst du als Grundbesitzer für diesen haftbar gemacht werden – selbst wenn du nicht direkt für den Schaden verantwortlich sind.

Wenn also einer deiner Mieter den Gehweg nicht streut, obwohl dieser mit Eis bedeckt ist und gefährlich glatt ist, dann haftest du als Hausbesitzer in der Regel hierfür.

Gerade bei Personenschäden kommen durch die daraus resultierenden Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall schnell hohe Schadenersatzforderungen zusammen.

Aus diesem Grunde lohnt es sich eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen, den laut Gesetz bist du unbegrenzt haftbar zu machen und das bis zu deinem Lebensende.

Einige Millionen mehr an Versicherungssumme kosten im Jahr oft nur wenige Euro mehr, gibt dir aber auch für die unwahrscheinlichen Fälle einen ausreichenden finanziellen Puffer.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist umlagefähig

In einem vermieteten Objekt sind die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlagefähig.

Laut Betriebskosten­verordnung (BetrKV) kannst du die Versicherungsbeiträge im Rahmen der Nebenkosten auf deine Mieter umlegen.

Bitte beachten hierbei, dass du im Mietvertrag alle Nebenleistungen einzeln und der Art nach aufführst. Pauschale Aussagen wie „Der Mieter trägt sämtliche Versicherungskosten“ sind nicht ausreichend.

Übrigens auch der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung ist vollständig umlagefähig, weswegen du auch hier nicht am Versicherungsschutz sparen solltest. Wenn du dich für einen billigen Wohngebäudetarif mit wenig Leistung entscheidest, bleibst du im Schadensfall schnell alleine auf den Kosten sitzen. Wohingegen die Prämie zur Wohngebäudeversicherung vollständig auf deine Mieter umgelegt werden könnte.

Diese profitieren übrigens auch von dem besseren Schutz, denn bei einem größeren Schaden, musst du nicht erst lange schauen, woher du das Geld bekommst, sondern kannst dich gleich um die Reparatur oder Wiederherstellung kümmern. 

Die Leistungsunterschiede bei den verschiedenen Versicherern sind wirklich enorm und oft entscheidet die Wahl des richtigen Deckungskonzepts darüber, ob die Kosten für einen Schaden überhaupt erstattet werden.

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Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Eigentümergemeinschaften

Aber auch als Teil einer Eigentümergemeinschaft ist es ratsam, eine Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Durch eine gemeinsame Versicherung sind auch Unfälle, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind, versichert. Verletzt sich z. B. ein Besucher durch die mangelhafte Elektrik, so springt auch hier die Versicherung ein.

In der Haushaftpflichtversicherung sind aber auch:

  • Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser
  • Gemeinschaftsanlagen wie Kinderspiel-, Wäschetrocken und Mülltonnen-Stellplätze
  • Schwimmbecken und Teiche
  • selbst genutzten Antennenanlagen
  • Zugänge und Wege

mitversichert.

Der passive Rechtsschutz in der Haushaftpflichtversicherung

Die Versicherer leisten aber noch mehr. Es wird einerseits geprüft, ob die gegen dich erhobenen Schadensersatzansprüche berechtigt sind und der Versicherer daher zur Entschädigung verpflichtet ist. Wenn ja, dann kommt der Versicherer für den Schaden auf.

Und wenn einmal unberechtigte Forderungen gegen dich gestellt werden, dann wehrt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherer diese Forderungen für dich ab, auch gerichtlich, sofern notwendig.

Du verfügst bei einer Grundbesitzerhaftpflicht somit gleichzeitig auch über eine kostenlose passive Rechtschutzversicherung.

Wenn du

  • hierzu noch Fragen hast

  • bestehende Verträge inhaltlich und preislich überprüfen möchtest

  • ein neues Angebot benötigst

  • auf der Suche nach einem neuen Ansprechpartner für deine Verträge bist

dann melde dich gerne.

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